Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.2)
1 Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, Vertragspartner
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
3.8
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet:
• 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen,
• 70 % für Halbpensionsarrangements,
• 60 % für Vollpensionsarrangements
zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann;
• der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises, ab 18:00 Uhr 90 % in Rechnung stellen.
7 Haftung des Hotels
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
7.4
Weckaufträge sowie Nachrichten und Postsendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt.
8 Schlussbestimmungen
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
8.2
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Passau.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Das Hotel Antoniushof ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9 Besondere Bedingungen für Wellness-, Spa- und Fastenangebote
9.1 Allgemeines
Wellness-, Spa- und Fastenangebote des Hotels dienen ausschließlich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge, Entspannung und dem persönlichen Wohlbefinden.
Sie stellen keine medizinische Heilbehandlung dar und ersetzen keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Therapie.
9.2 Anwendungen und Terminvereinbarungen
Gebuchte Anwendungen, Beratungen und Programmbestandteile sind Bestandteil des jeweiligen Gesamtarrangements und können nicht einzeln storniert oder erstattet werden.
Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten, Behandler oder parallele Anwendungen besteht nicht.
Das Hotel behält sich organisatorisch notwendige Änderungen im Ablauf, bei Anwendungen oder Terminierungen vor, soweit diese dem Gast zumutbar sind.
9.3 Fastenangebote
Die Teilnahme an Fastenangeboten (z. B. Heilfasten, Basenfasten, Intervallfasten) erfolgt eigenverantwortlich.
Die Angebote erfolgen im Rahmen eines Wellness- und Präventionsaufenthaltes und stellen keine medizinische Behandlung dar.
Der Gast verpflichtet sich, gesundheitliche Beschwerden, Vorerkrankungen, regelmäßige Medikamenteneinnahmen, psychische Erkrankungen, Essstörungen, Schwangerschaft oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn des Aufenthalts mitzuteilen.
Das Hotel empfiehlt bei gesundheitlichen Einschränkungen ausdrücklich eine vorherige ärztliche Abklärung.
Das Hotel behält sich vor, Gästen bei erkennbaren gesundheitlichen Risiken die Teilnahme am Fastenprogramm ganz oder teilweise zu verweigern oder abzubrechen.
9.4 Abbruch und Nichtinanspruchnahme
Ein Abbruch des Aufenthalts oder einzelner Programmbestandteile durch den Gast – gleich aus welchem Grund – begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
9.5 Haftung
Für gesundheitliche Folgen, die aus nicht offengelegten gesundheitlichen Einschränkungen oder der eigenverantwortlichen Durchführung des Fastens resultieren, übernimmt das Hotel – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.
Ein bestimmter gesundheitlicher, körperlicher oder therapeutischer Erfolg wird nicht geschuldet.
Stand: Mai 2026